Impfungen bei Kinderwunsch und Schwangerschaft

Impfungen bei Kinderwunsch (vor Eintritt einer Schwangerschaft)

Im Vorfeld einer Schwangerschaft ist es wichtig, bestehende Impflücken aufzudecken und ggf. durch Nachimpfungen zu schließen. Impfungen sind die sicherste Vorbeugung vor schweren Infektionskrankheiten.

Gegen folgende Krankheiten sollte VOR Eintritt einer Schwangerschaft ein ausreichender Immunschutz bestehen:

  • Masern
  • Windpocken
  • Röteln
  • Keuchhusten
  • Hepatitis B

Diese Impfungen können durch uns durchgeführt werden, sprechen Sie uns im Beratungsgespräch an.

Impfungen in der Schwangerschaft

Im Falle von Impflücken oder Umgebungserkrankungen können auch in der Schwangerschaft Impfungen durchgeführt werden.

Grundsätzlich sind alle sogenannten „Todimpfstoffe“ in der Schwangerschaft bei Notwendigkeit erlaubt. Hierzu gehören:

  • Grippeschutzimpfung, diese wird ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. In Risikosituationen auch bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Diphterie
  • Pertussis (Keuchhusten)

Die Impfungen gegen Tetanus und Pertussis wird in der Regel in Form einer Kombinationsimpfung durchgeführt.

Daneben sind einige sog. Reiseimpfungen (Hepatitis A usw.) nach individueller Beratung möglich. Sprechen Sie uns an!

HINWEIS: Impfung gegen Keuchhustenerkrankung (Pertussis):

Keuchhusten ist für ein Neugeborenes eine schwere Erkrankung.

Zum Schutze des Neugeborenen ist eine Impfung für werdende Eltern ohne entsprechenden Impfschutz, aber auch für alle nahen Kontaktpersonen sinnvoll, sofern sie in den letzten 10 Jahren keine Keuchhustenimpfung erhalten haben. Diese Impfungen müssen bis spätestens einen Monat vor der Geburt des Kindes erfolgt sein. Aufgrund der Schwere der möglichen Erkrankung besteht in vielen Ländern der Welt eine generelle Impfempfehlung gegen Keuchhusten, welche zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche erfolgen soll, wenn kein entsprechender Schutz der Mutter besteht.

In diesen Fällen ist hierdurch ein „Nestschutz“ für das Neugeborene sichergestellt. Das Neugeborene erkrankt nicht an Keuchhusten, auch wenn Kontakt zum entsprechenden Erreger bestand.

Nicht empfohlene Impfungen in der Schwangerschaft:

Alle Impfungen welche mit sogenannten Lebendimpfstoffen durchgeführt werden, sollten in der Schwangerschaft vermieden werden.

Hierzu gehören die Impfungen gegen:

  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Varizellen (Windpocken)
  • Gelbfieber (Reiseimpfung)
  • Cholera (Reiseimpfungen)

Diese Empfehlungen resultieren aus theoretischen Überlegungen. Es hat bisher jedoch keine Hinweise dafür gegeben, dass eine versehentlich in der Schwangerschaft gegebene Impfung eine Gefährdung für die Schwangere oder deren Ungeborenes ausgelöst hat.

Lassen Sie sich beraten!