Krebsvorsorge

Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Die Untersuchung nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie umfasst:

  • ab dem 21. Lebensjahr (nach dem 20. Geburtstag) Blutdruckmessungen, Zellabstrich und die Tastuntersuchung des inneren Genitales
  • ab dem 31. Lebensjahr (nach dem 30. Geburtstag) die zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
  • ab dem 51. Lebensjahr (nach dem 50. Geburtstag) zusätzlich die rektale Tastuntersuchung (Darmaustastung) sowie ein Test auf Blut im Stuhl
  • ab dem 56. bis zum 66. Lebensjahr den Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen (Früherkennungskoloskopie) im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre den Anspruch auf einen Test auf Blut im Stuhl
  • ab dem 50. bis zum 69. Lebensjahr ein Mammografie-Screening alle zwei Jahre

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen im MVZ Dr. med. Mario Wunsch werden nach geltenden Vorsorgeregelungen durchgeführt. Hierbei ist eine Versorgung gewährleistet, die – nach Meinung der Krankenkassen – „ausreichend sinnvoll, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.

Wir können mehr für Sie tun!

Neben den oben genannten Grunduntersuchungen zur Krebsvorsorge können im Rahmen der Vorsorge zusätzliche sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Kosten für diese Maßnahmen müssen von Ihnen selbst getragen werden, gerne informieren wir Sie über die entsprechenden Möglichkeiten.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Ultraschalluntersuchung des Unterleibs und der Brüste, HPV-Abstrich sowie Früherkennung von Darm- und Blasenkrebs:

Gynäkologischer Vorsorgeultraschall

Beim gynäkologischen Vorsorgeultraschall werden Gebärmutter und Eierstöcke dargestellt.

Die schmerzlose Untersuchung wird in der Regel von der Scheide aus durchgeführt. Ziel ist es, Veränderungen der Gebärmutter, der Eierstöcke sowie der Blasen- und Douglasregion und insbesondere der Gebärmutterschleimhaut frühzeitig zu erkennen. Erkrankungen in diesem Bereich sind im Frühstadium meist nicht tastbar und verursachen in der Regel auch keine Krankheitssymptome.

Nach den Wechseljahren ist die Gebärmutterschleimhaut durch die herkömmlichen Untersuchungsmethoden nicht beurteilbar. Durch die Ultraschalluntersuchungen lassen sich Veränderungen in diesem Bereich früh sichtbar machen.

Bei Ultraschalluntersuchungen sind neben herkömmlichen Schwarz-Weiß-Sonografien für spezielle Fragestellungen auch entsprechende Farbdoppleruntersuchungen möglich.

HINWEIS: Wenn im Rahmen von Routineuntersuchungen auffällige Befunde erhoben werden, ist der gynäkologische Ultraschall Bestandteil der von den Krankenkassen übernommenen Leistungen!

Brustultraschalluntersuchung

Bei drüsenreicher Brust, bei knotigem Tastbefunden oder Narbenbildungen ist die Tastuntersuchung schwierig und kann kleine oder tief liegende Veränderungen nur unzureichend erfassen. Zur Früherkennung von Brusttumoren wird die Brustultraschalluntersuchung als zusätzliche Maßnahme zur Tastuntersuchung und ggf. ergänzend auch zur Mammografie empfohlen. Die beiden Methoden ergänzen sich.

HINWEIS: Wenn im Rahmen von Routinevorsorgeuntersuchungen auffällige Befunde erhoben werden, ist die Brustultraschalluntersuchung Bestandteil der von den Krankenkassen übernommenen Leistungen!

HPV-Abstrich

Der Abstrich auf humane Papillomviren (HPV) ist derzeit nicht Bestandteil der routinemäßigen Vorsorge, er wird erst bei Auffälligkeiten des Abstrichs mit eingesetzt.

Der Befall mit HPV begünstigt die Entwicklung von gutartigen und nicht gutartigen Erkrankungen im Bereich des Gebärmutterhalses, der Scheide sowie des äußeren Genitals. Der Befall mit HPV verursacht zunächst keinerlei Symptome. Bei Nachweis von HPV ändert sich die Empfehlung zum Vorsorgeverhalten.

HINWEIS: Die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts hat die Impfung gegen Papillomviren für alle Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren empfohlen, diese Impfung wird von den Krankenkassen übernommen!

Seit November 2018 besteht auch eine Impfempfehlung für Jungen dieses Alters.

Individuelle Blasenkrebsvorsorge

Durch eine Urinuntersuchung kann das sogenannte NMP-22-Protein nachgewiesen werden. Der Nachweis dieses Eiweißes kann ein Hinweis auf die Entstehung von Blasentumoren (Blasenpolypen) sein. Bei Auffälligkeiten ist weitere urologische Diagnostik empfohlen (Blasenspiegelung).

Hinweis: In besonderen Situationen werden zusätzliche Untersuchungen empfohlen und sind sinnvoll: Kontrollen unter Pilleneinnahme, familiäre Risikosituationen, Kontrollen von auffälligen Befunden. Diese Untersuchungen werden ggf. von Ihrer Krankenkasse übernommen.