Krebsvorsorge
Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Die Untersuchung nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie umfasst:
- ab dem 21. Lebensjahr (nach dem 20. Geburtstag) Blutdruckmessungen, Zellabstrich und die Tastuntersuchung des inneren Genitales
- ab dem 31. Lebensjahr (nach dem 30. Geburtstag) die zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
- ab dem 51. Lebensjahr (nach dem 50. Geburtstag) zusätzlich die rektale Tastuntersuchung (Darmaustastung) sowie ein Test auf Blut im Stuhl
- ab dem 56. bis zum 66. Lebensjahr den Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen (Früherkennungskoloskopie) im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre den Anspruch auf einen Test auf Blut im Stuhl
- ab dem 50. bis zum 69. Lebensjahr ein Mammografie-Screening alle zwei Jahre
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen im MVZ Dr. med. Mario Wunsch werden nach geltenden Vorsorgeregelungen durchgeführt. Hierbei ist eine Versorgung gewährleistet, die – nach Meinung der Krankenkassen – „ausreichend sinnvoll, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.
Wir können mehr für Sie tun!
Neben den oben genannten Grunduntersuchungen zur Krebsvorsorge können im Rahmen der Vorsorge zusätzliche sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Kosten für diese Maßnahmen müssen von Ihnen selbst getragen werden, gerne informieren wir Sie über die entsprechenden Möglichkeiten.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Ultraschalluntersuchung des Unterleibs und der Brüste, HPV-Abstrich sowie Früherkennung von Darm- und Blasenkrebs: